Kosten

Zur Zahlung der ambulanten Pflege stehen neben der privaten Eigenleistung 3 gesetzliche Finanzierungsquellen zur Verfügung.

Gesetzliche Krankenkasse (SGB V) Zahlung


erfolgt durch Einreichen einer ärztlichen Verordnung

Gesetzliche Pflegekasse (SGB XI)


Zahlung erfolgt nach der vom MDK festgestellten Pflegegrade

Örtlicher Sozialträger (SGB XII)

Zahlung erfolgt durch Antragstellung und Prüfung des Sozialamtes

Machen Sie sich das "schwierige Verstehen" der Verordnungen leichter, rufen Sie uns bei Fragen zur Finanzierung an. Hilfe ist möglich! Wir beraten Sie ausführlich und unverbindlich unter der Telefonnummer 089/ 568 20 343. Gerne können Sie auch einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren.

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